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Veto gegen Rückzahlung

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Sulingen/Verden - Insgesamt 320000 Euro sollen drei ehemalige Mitarbeiter dem Landvolk Grafschaft Diepholz, konkret dessen Dienstleistungsgesellschaft, zurückzahlen. Doch dagegen wehren sich die Betroffenen: „Wir sind ebenso wie unsere Rechtsanwälte nach eingehender Prüfung des Urteils zu dem Schluss gekommen, dass die Verpflichtung zu einer Zahlung rechtlich nicht haltbar ist“, schreibt der ehemalige Landvolk-Geschäftsführer Wilhelm Bergmann in einer dieser Zeitung vorliegenden Stellungnahme – auch im Namen von Johann Lüken Gerdes und dessen Ehefrau Algrid Hagen-Gerdes.

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